GEW bringt UV-Monitor der nächsten Generation auf den Markt
GEW (EC) Limited (Crawley, UK), kündigt eine wichtige Innovation für UV-Härtungsanlagen an: den Multipoint UV-Monitor, kurz mUVm. Der neue mUVm von GEW besteht aus einem oder bis zu fünf UV-Sensoren, die eine kontinuierliche Überwachung der UV-Leistung an einer Druckmaschine ermöglichen.
Die UV-Überwachung besteht aus kalibrierten Sensoren, die entlang der Lampenlänge positioniert sind, um die UV-Intensität in einem UV-Härtungssystem kontinuierlich zu messen. Dies ist unerlässlich, um die Risiken und Folgen zu vermeiden, die entstehen, wenn ein zu wenig ausgehärtetes Produkt den Kunden erreicht. Der UV-Monitor von GEW gilt als eine sehr zuverlässige und kostengünstige Lösung für die Produktionsüberwachung der UV-Intensität an mehreren Stellen der Bahn, um die Möglichkeit einer unzureichenden UV-Dosis auszuschließen.
Eine einfache Benutzeroberfläche zeigt die UV-Leistung der Lampen auf dem Touchscreen des RHINO Systems an; es können Alarme eingestellt werden, die bei zu niedriger oder zu hoher Leistung warnen. Mit bis zu fünf Sensoren pro Lampe, die einmal pro Sekunde den UV-Härtungsprozess überwachen, kann eine noch nie dagewesene Kontrolle erreicht werden. Dadurch werden potenzielle Abfälle eliminiert und die Effizienz deutlich verbessert.
Mit dem GEW mUVm kann der Anwender leicht erkennen, wann UV-Lampen das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Außerdem können genaue UV-Leistungen bestimmt werden, sodass erkennbar wird, wann die Lampen gewechselt werden müssen. So verlängert sich ihre Lebensdauer. Gleichzeitig wird Energie eingespart, indem die Lampenbetriebsleistung reduziert wird, ohne die Gefahr einer Unterhärtung des Produkts zu riskieren.
Mit mUVm ist es nun möglich, bei Verwendung der API-Benutzeroberfläche für jede Charge eine 100-prozentige UV-Inspektion zu erreichen und ein UV-Härtungszertifikat zu erstellen, indem für jede Lampe eine Live-UV-Leistung aufgezeichnet wird.
mUVm entspricht der europäischen Gesetzgebung über Lebensmittelverpackungen, einschließlich der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 Artikel 3, der Verordnung über die gute Herstellungspraxis (EG) 2023/2006, der Kunststoffverordnung (EU) 10/2011 und der Schweizer Verordnung SR 817.023.21.