Plastiktütenhersteller scheitern mit Klage gegen die Deutsche Umwelthilfe

26.09.2014

Eine als "100 % biologisch abbaubar" zertifizierte Plastiktüte
Eine als "100 % biologisch abbaubar" zertifizierte Plastiktüte

Der Kunststofftüten-Hersteller Victor Güthoff & Partner GmbH, Frechen, und die Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH mussten vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Niederlage im Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten hinnehmen. Die beiden Firmen hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch persönlich auf Schadenersatz in Höhe von mehr als 2,7 Mio. Euro verklagt.

Grund für die juristische Auseinandersetzung waren zwei Pressemitteilungen des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes vom April 2012. Darin hatte die DUH mitgeteilt, dass die zum Teil aus Polymilchsäure (PLA) bestehenden Bio-Tragetaschen einer Umfrage unter deutschen Kompostierungsanlagen-Betreibern zufolge zu den dort herrschenden Bedingungen weitestgehend nicht kompostierbar seien. Nach der Abweisung der Klage in erster Instanz vor dem Landgericht Köln sind die beiden Kunststofftüten-Fabrikanten nun auch in der Berufung mit ihren Schadenersatzforderungen gescheitert.

In seiner Urteilsbegründung stellte das Oberlandesgericht fest: „Die Aussage, dass auch die nach DIN EN Norm 13432 zertifizierten Bio-Tragetaschen tatsächlich „nicht biologisch abbaubar“, „nicht kompostierbar“ und „nicht recycelbar“ sind, ist sachlich zutreffend.“

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