Vink Chemicals bietet umfassende Unterstützung bei der Produktregistrierung von Biozidformulierungen

19.05.2017

Die Inverkehrbringer von Biozid-Formulierungen können ihre Produkte mit wenigen Angaben problemlos durch Vink Chemicals registrieren lassen
Die Inverkehrbringer von Biozid-Formulierungen können ihre Produkte mit wenigen Angaben problemlos durch Vink Chemicals registrieren lassen

Biozide sind in vielen industriellen Anwendungen ein unverzichtbarer Hilfsstoff, doch ihre Zulassung und Inverkehrbringung ist mit komplizierten rechtlichen Anforderungen und teuren Zulassungsprozessen verbunden. Die Vink Chemicals GmbH & Co. KG aus Kakenstorf bietet deshalb für die Biozid-Anwender und Inverkehrbringer einen wirtschaftlichen und lückenlosen Komplettservice an.

Unternehmen, die mit Produkten handeln, die 5-chloro-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (EC no. 247-500-7) und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (EC no. 220-239-6) (CIT/MIT) als entsprechendes Konservierungsmittel in Verkehr bringen, müssen zahlreiche Regulierungen und Vorschriften beachten. Darunter fallen in der Regel Servicefirmen für die Wasserbehandlung, die zum Beispiel Kühlkreisläufe oder Kühltürme warten oder Papier- und Verpackungspappenfabriken mit entsprechenden Prozesswasseraufbereitungsanlagen. Auch die Hersteller von Kühlschmierstoffen oder Metallbearbeitungsflüssigkeiten setzen diese Biozide ein.

Der Wirkstoff CIT/MIT unterliegt ab dem 30. Juni 2017 in seinen unterschiedlichen Anwendungskonzentrationen der Pflicht zur Produktregistrierung. Das heißt, die bisherige Registrierung beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), reicht dann nicht mehr aus. Betroffen sind alle reinen Abmischungen des Wirkstoffs CIT/MIT sowie alle Wirkstoffkonzentrationen.

Mit der Registrierung sind erhebliche Kosten verbunden und der komplexe Registrierungsprozess zählt nicht zu den Kernkompetenzen der Biozid-Verwender. Vink Chemicals meldet die Formulierungen mit den üblichen Wirkstoffkonzentrationen (1,5 %, 3,5 % und 14 %) an. Als besonderen Service bietet Vink seinen Kunden die kostenlose Aufnahme ihrer Produktnamen im Vink-Produktdossier an. So können Vink-Kunden die Wirkstoffe auch nach dem 1. Juli 2017 ohne zusätzlichen Aufwand weiterverwenden und unter ihren langjährig genutzten Produktnamen an die Endkunden abgeben.

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