GEW warnt vor potenziellen Patentverletzungen
GEW (EC) Limited (Crawley, UK), ein renommierter Hersteller von UV-Härtungssystemen für Druck-, Beschichtungs- und Veredelungsanwendungen, hat kürzlich eine deutliche Warnung vor möglichen Patentverletzungen ausgesprochen.
„Bei GEW ist Innovation die treibende Kraft, seitdem wir vor über 25 Jahren als kleines Unternehmen in Surrey, England, gegründet wurde“, erklärt Malcolm Rae, Geschäftsführer der GEW. "Wir haben beträchtliche Mittel in das Produktdesign und unsere Produktionsanlagen investiert; die Fähigkeit, aufregende neue Technologien zu entwickeln, hat GEW zu einem Vorreiter in unserer Branche gemacht.“
Als einer der marktführenden Entwickler und Hersteller von UV-Systemen für die Etiketten- und Schmalbahndruckindustrie investiert GEW (EC) Limited stark in Forschung und Innovation. Die firmeneigene Technologie ist in einer Reihe von Ländern auf der ganzen Welt, darunter Großbritannien, die USA und Europa, durch geistige Eigentumsrechte geschützt.
GEW ist insbesondere Inhaber eines britischen Patents (GB 2495161), eines europäischen Patents (EP 2 709 849) und eines US-Patents (Nr. 8,984,764), die die Technologie der E2C-UV-Härtungsanlage von GEW schützen. Die E2C-Anlage nutzt die innovative, aktiv luftgekühlte Shuttertechnologie, die eine leistungsstarkes, energiesparendes UV-Härtungslösung für Schmalbahndruckmaschinen darstellen soll. Als Inhaber dieser Patente hat die GEW das ausschließliche Recht, diese Technologie in den von diesen Patenten abgedeckten Gebieten zu nutzen und zu liefern.
GEW hat vor kurzem erfahren, dass ein chinesisches Unternehmen, Hot Good (HK) Co, Ltd, (bekannt als HGUV), eine UV-Trocknungsanlage mit GEWs patentierter Technologie hergestellt hat, die auf Druckmaschinen von Brotech Graphic Co. Ltd. installiert wurde. Dies erfolgte ohne die Zustimmung von GEW. Der Kauf, der Import oder die Verwendung des HGUV-Härtungsgerätes (oder einer Druckmaschine, auf der es installiert wurde) in einem der von GEW-Patenten abgedeckten Gebiete ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung der Patentrechte der GEW. Das britische Unternehmen nimmt jede mögliche Verletzung seines geistigen Eigentums ernst. GEW wird Verstöße gegen seine Patente aktiv untersuchen und Ansprüche geltend machen, wenn Verstöße festgestellt werden.
Rae schlussfolgert: „Wir sind verpflichtet, unser geistiges Eigentum zu verteidigen, wenn wir glauben, dass es verletzt wurde. Die heutige Klarstellung ist eine notwendige Maßnahme, um unser wertvolles Kapital und Know-how zu verteidigen, auf das sich unsere Kunden für die branchenführende UV-Härtungstechnologie verlassen. Die Botschaft an unsere Kunden und die Industrie lautet: GEW wird weiterhin das tun, was wir immer am besten können: robuste, innovative Lösungen zur Verbesserung der Leistung, Effizienz und Zuverlässigkeit von UV-Härtungsanlagen entwickeln. GEW wird weiterhin einzigartige Lösungen zum Nutzen der Unternehmen in der Druckindustrie anbieten.“